Merkblatt Bildung
Hinweise zur Förderrichtlinie
Für alle Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung Förderung über Landesjugendplan
Motto: Sport ist ein Medium zur Entwicklung von Kompetenzen!
Was fördern wir?
- Ausbildung Juleica und Jugendleiterlizenz
- Fortbildung Ehrenamt und Mitarbeiter der JA, z.B. Finanzierung der JA
- Soziale Kompetenzen / Gewalt
- Natur / Umwelt (und Sport)
- Gesundheit, Hygiene
- Kultur / Geschichte
- Zukunftsorientierung
- Interkulturelle Bildung / Europa
- Politische Jugendbildung – Gesellschaft, Partizipation
- Technik und Medien
Was gehört nicht dazu?
- Sport als Hauptthema, d.h. Training konditioneller und koordinativer Fähigkeiten sowie sportlicher Techniken dürfen nur Nebenaspekt sein – kein Trainingslager!
- Übungsleiterausbildung und –fortbildung
- Ferien und Erholung, Ski fahren, wandern, basteln u.ä.
- Internationale Begegnungen – hier gibt es andere Fördertöpfe
- Reine Informationsveranstaltungen (z.B. Klausuren, Jugendtage)
Wichtige Grundsätze
- Durchgehendes pädagogisches Prinzip (roter Faden) in jeder Maßnahme, nicht bildungsbezogene Anteile werden stundenmäßig herausgerechnet
- Reiseversicherung bei jeder Maßnahme bei der eine Reisetätigkeit vorliegt notwendig, sonst keine Abrechnung möglich!
- Altersuntergrenze 10 Jahre, darunter ist zu begründen!
- Verfahren bei Veranstaltungen mit mehreren Einzeltagen (z.B. Juleica): jeder Tag muss als einzelne Maßnahme angesehen werden – wichtig für alle Ausgaben und Teilnehmerlisten
- Alle Jugendleiterausbildungen in den KSJ / SSJ:
- werden aus den Mitteln der BSJ (nicht Kreise) gefördert
- werden mit dem Bildungsreferenten der BSJ vorher besprochen
- laufen finanztechnisch über die BSJ, z.B. sind zu bezahlende Rechnungen direkt an die BSJ zu richten
- Beratung zu allen Bildungsveranstaltungen der BSJ bei Steffen Müller, Tel. 0331/9719836 oder s.mueller.bsj@lsb-brandenburg.de möglich